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Zugang von ehrenamtlich geführten Bibliotheken zu Fördermitteln in NRW
Von: Prof. Dr. Michael Ziemons aus Aachen
An: Petitionsauschuß des Landtags in Nordrhein-Westfalen
Fördermittel für Bibliotheken werden in NRW an die Bedingung geknüpft, dass dort mindestens eine hauptberufliche Person arbeitet. Diese Regelung muss abgeschafft und überarbeitet werden, so dass auch Ehrenamtler gefördert werden können.
Begründung: Fördermittel für Bibliotheken werden in NRW an die Bedingung geknüpft, dass dort mindestens eine hauptberufliche Person arbeitet. Damit werden ehrenamtlich geführte Bibliotheken, die meist hoch qualifizierte Arbeit leisten und sich in Ihrer Freizeit weiterbilden, ohne sachlichen Grund von Förderungen ausgeschlossen. Innovative Projekte sind so nicht möglich. Doch sichern ehrenamtliche Bibliotheken die Nahversorgung auch in ländlichen Regionen und helfen, wo kommunale Finanzmittel gering sind. Durch die Regelung in NRW, die einseitig Große Bibliotheken fördert, drohen sie den Anschluß zu verlieren.
Im Namen aller Unterzeichner.
Aachen, 30.03.2012 (aktiv bis 29.05.2012)
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